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Batteriehinweise


Hinweise zur Batterieentsorgung

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien / Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet.

Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe.
Beispiele hierfür sind:

  • (Pb) Blei,
  • (Cd) Cadmium,
  • (Hg) Quecksilber

Batteriegesetz
Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen. Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( www.bmu.de/abfallwirtschaft ).

Das durchgekreuzte Mülltonnenzeichen bedeutet: Elektroaltgeräte dürfen nicht in den Hausmüll. Altgeräte enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Altgeräte werden wiederverwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe.


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